Nächste Termine
 

10. Februar 2026
19:00 Uhr ‐ 19:05 Uhr
26. Februar 2026
19:30 Uhr ‐ 19:35 Uhr
1. März 2026
14:00 Uhr ‐ 16:00 Uhr
3. März 2026
19:30 Uhr ‐ 19:35 Uhr
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Wichtige Bekanntmachungen und Informationen zur 
Kommunalwahl am 8. März 2026

Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab dem 9. Februar 2026 bis einschließlich 2. März 2026 möglich. 
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst ab dem 16. Februar 2026 erfolgen. Alle bis dahin eingegangene Anträge werden vorab bearbeitet, so dass der Versand der Unterlagen ab Montag, den 16. Februar 2026 erfolgen kann. 

Von telefonischen Rückfragen vor diesem Termin wird gebeten abzusehen. 

Sollten die Wahlbenachrichtigungen bis zum 15.02.2026 nicht zugegangen sein, wird um Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt/Einwohnermeldeamt unter Tel. 08161 / 9679-14, -19 gebeten.

Entsprechendes gilt für die Briefwahlunterlagen. Sofern diese nicht bis spätestens 06.03.2026 zugegangen sind, wird um umgehende Kontaktaufnahme gebeten.

 

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Kreiswahlausschuss hat für die Wahl der Landrätin oder des Landrats sowie für die Wahl des Kreistags die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

Der Wahlausschuss der Gemeinde Marzling hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Wahlhelferaufruf

Wir suchen wieder freiwillige Wahlhelfer/innen, insbesondere für den Wahlvorstand
Alle Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Euro. Das Ehrenamt kann von jeder volljährigen Person mit deutscher oder einer anderen EU-Staatsangehörigkeit übernommen werden, die am Wahltag seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in Marzling gemeldet ist.
Bei Interesse oder Fragen dazu können Sie sich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Marzling unter Tel. 08161 / 9679-14, -19 oder per E-Mail an wahlen@marzling.de melden.

 

Medienpaket des StMI zur Kommunalwahl 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration stellt allen Bürgerinnen und Bürgern ein umfangreiches Medienpaket für die Kommunalwahlen in Bayern zur Verfügung.